Frage zur Amtshilfe im Landkreis Mittelsachsen durch die Bundeswehr
Anfrage 34 Jörg Hommel, Amtshilfe durch Bundeswehr mit Antwort LR_compressedPDF-Datei (109,6 KB)
Sehr geehrter Herr Landrat Damm,
auf der Internetseite der Bundeswehr ist zu lesen, dass diese seit dem 20. März 2020 im Landkreis Hilfe anbietet. Insbesondere bietet sie für den Landkreis Mittelsachsen die Bereitstellung von Infrastruktur an.
Dazu meine Fragen:
- Wer hat diese ergänzende Hilfe beantragt und warum?
- Was beinhaltet diese ergänzende Hilfe Bereitstellung von Infrastruktur?
Wenn der Landkreis Mittelsachsen für diese Hilfestellung zuständig wäre und diese auch beantragt hat, bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen.
- Warum kann diese Leistung nicht vom Landkreis Mittelsachsen erbracht werden?
- Was kostet diese Hilfestellung der Bundeswehr dem Landkreis in Euro? Müssen eventuelle Einnahmen der Maßnahmen an die Bundeswehr abgeführt werden? (Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 8 Kosten der Amtshilfe)
- Ist es vorgesehen, diese vom Landkreis nicht zu erbringende in der Zukunft der folgenden Jahre ab 2021 selbst zu leisten, zu organisieren, vorzuhalten und zu erbringen, damit nicht auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren des Landes in Mittelsachsen zurück gegriffen werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hommel
Kreisrat