Anfragen zum Thema Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen

Anfrage 103 Dr. Torsten Bachmann, Gemeinschaftsunterkünfte mit Antwort LRPDF-Datei (8,08 MB)

Sehr geehrter Herr Damm,

zum Themenkomplex Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen möchte ich Ihnen folgende Anfragen mit der Bitte um Beantwortung übermitteln.

  1. Wie viele Asylbewerber wohnen zum Stichtag 31.01.2021 im Landkreis Mittelsachsen?
  2. Welche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen sind zum Stichtag 31.01.2021 in Betrieb oder befinden sich im Standby-Betrieb?
  3. Wie hoch ist die aktuelle Unterbringungskapazität und die tatsächliche Belegung der einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte zum Stichtag 31.01.2021?
  4. Welche Unternehmen oder Organisationen sind in den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften aktuell für den Betrieb, die soziale Betreuung und den Sicherheitsdienst beauftragt? Bitte geben Sie zusätzlich für die drei genannten Bereiche die aktuelle Laufzeit der Verträge mit den Unternehmen bzw. Organisationen für die jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte an.
  5. Werden die Wohn- und Schlafräume der Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften als Wohnungen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz kategorisiert?
  6. Gilt eine allgemeine Hausordnung für alle Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Mittelsachsen oder haben die jeweiligen Betreiber eigene Hausordnungen für die jeweils von ihnen betriebene Gemeinschaftsunterkunft ausgearbeitet (bitte die allgemeine Hausordnung beziehungsweise die einzelnen Hausordnungen als Anlage beifügen)?
  7. Gilt ein allgemeines Gewaltschutzkonzept für alle Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Mittelsachsen oder haben die jeweiligen Betreiber eigene Gewaltschutzkonzepte für die jeweils von ihnen betriebene Gemeinschaftsunterkunft ausgearbeitet (bitte das allgemeine Gewaltschutzkonzept beziehungsweise die einzelnen Gewaltschutzkonzepte als Anlage beifügen)?

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Bachmann