Anfrage zum Thema „Schülerverkehrsfinanzierung“
Anfrage 178 Gottfried Jubelt, SchülerverkehrsfinanzierungPDF-Datei (112,54 KB)
Antwort LR zur Anfrage 178 Gottfried JubeltPDF-Datei (1,34 MB)
Sehr geehrter Herr Damm,
die Landkreise erhalten laut ÖPNVFinAusG Mittel zum Ausgleich für die bei der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehenden Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Zusätzlich zu diesen „alten“ Mitteln, die weiter fließen, gibt es seit letztem Jahr noch die Zuschüsse für das Bildungsticket. Das ist in §1a geregelt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Wie viele Mittel erhielt der Landkreis Mittelsachsen vom Freistaat Sachsen für die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs laut ÖPNVFinAusG in den Jahren 2010 bis 2022?
- Wie viel von diesen oben genannten Mitteln hat der Landkreis Mittelsachsen tatsächlich für die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs in den Jahren 2010
bis 2022 eingesetzt? - Wie viele eigene Mittel wurden für die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs in den Jahren 2010 bis 2022 vom Landkreis Mittelsachsen eingesetzt?
- Wie viele Mittel erhielt der Landkreis Mittelsachsen vom Freistaat Sachsen für die Finanzierung des Bildungstickets im Verkehrsverbund laut ÖPNVFinAusG in den Jahren 2021 bis 2022?
- Was passiert mit den vom Freistaat zugewiesenen Mitteln aus dem Landkreis Mittelsachsen ÖPNVFinAusG-Schülerticket, wenn nur noch das Bildungsticket angeboten wird?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Gottfried Jubelt