Änderung des Sächsischen Wassergesetzes durch die sächsische Staatsregierung

Antrag Wasserentnahmeabgabe_06.10.2022_Fraktion Die LinkePDF-Datei (143,42 KB)

Die sächsische  Staatsregierung beabsichtigt mit der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 die Wasserentnahmeabgabe drastisch zu erhöhen (z.B. für Entnahme von Grundwasser von 0,015 € auf 0,056 €).

Deshalb stellten wir einen Antrag an den Kreistag mit der Forderung:

Der Landrat wird beauftragt,

sich bezüglich der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 sowohl an die Staatsregierung als auch an die Mitglieder des Sächsischen Landtages mit der nachfolgenden Forderung zu wenden:

Bei der im Artikel 1 des Gesetzentwurfs für das Haushaltbegleitgesetz 2023/2024 vorgesehenen Änderung des Sächsischen Wassergesetzes (Novellierung der Vorschriften zur Erhebung der Wasserentnahmeabgabe)

  1. ist auf die geplante Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserwerke, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, vollständig zu verzichten.
  2. muss es weitere gesetzlich geregelte Ausnahmetatbestände für die Nichterhebung einer Wasserentnahmeabgabe geben

- für derzeit nicht an öffentliche Trinkwasserwerke angebundene Quellschrote und Tiefbrunnen,

- bei der Nutzung anfallenden Grubenwassers in Besucherbergwerken,

- für in der Erkundung und im perspektivischen Abbau befindliche Gewinnungsbergwerke für strategische Rohstoffe, um die Ziele der Sächsischen Rohstoffstrategie im Bereich der Sicherung primärer Rohstoffe umzusetzen.

Zu unser großen Freude stellte sich der Kreistag in seiner Sitzung vom 14.12.2022 hinter unsere Forderung.