Aus der Kreistagsfraktion- 12/22

Der letzte Kreistag dieses Jahres findet zwar erst am 14. Dezember statt, wir als Linksfraktion haben aber trotzdem die Hände nicht in den Schoß gelegt. Unsere Fraktion hat in den letzten Wochen zwei Anträge an den Kreistag auf den Weg gebracht. Der erste Antrag soll möglichst schon im Dezember auf der Tagesordnung stehen, da der Inhalt für die Debatte zum Haushalt des Freistaates 2023/24 durchaus wichtig ist. Im Mittelpunkt steht dabei die geplante Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wir wollen erreichen, dass auf die Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe für die öffentliche Trinkwasserversorgung vollständig verzichtet wird! In der Novelle sollte festgeschrieben werden, dass es Ausnahmetatbestände für die Nichterhebung einer Wasserentnahmeabgabe gibt:

■ für derzeit nicht an öffentliche Trinkwasserwerke angebundene Quellschrote und Tiefbrunnen;

■ für die Nutzung anfallenden Grubenwassers in Besucherbergwerken;

■ für in der Erkundung und perspektivisch im Abbau befindliche Gewinnungsbergwerke;

■ für strategische Rohstoffe, um die Ziele der Sächsischen Rohstoffstrategie im Bereich der Sicherung primärer Rohstoffe umzusetzen.

Unser Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Landrat vom Kreistag beauftragt wird, sich mit den genannten Forderungen sowohl an die Staatsregierung als auch an die Mitglieder des Sächsischen Landtages zu wenden. Der Landrat ist unserer Bitte nachgekommen und hat den Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 14.12. gesetzt.

Der zweite Antrag hat die Bildung eines weiteren beschließenden Ausschusses, und zwar „für Soziales, Gesundheit und Kultur“ zum Ziel. Das ist jetzt schon mindestens die zweite Legislatur, in der sich unsere Fraktion darum bemüht. Bisher haben wir aber leider keine Mehrheiten dafür gefunden. Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Mittelsachsen der einzige Landkreis in Sachsen ist, der keinen speziellen Ausschuss für soziale Angelegenheiten außerhalb der im Landesjugendhilfegesetz festgelegten Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschuss in seinem Kreistag hat. Das ist aber nicht der entscheidende Grund für unseren Antrag. Aktuell ist es bei uns so, dass alle in diesen großen Bereich fallenden Aufgaben im Verwaltungs- und Finanzausschuss bearbeitet werden müssen. Um aber möglichst alle vorhandenen Kompetenzen für Soziales, Gesundheit und Kultur zu bündeln sollten neben den Kreisräten auch neun sachkundige Bürger (ohne Stimmrecht) in den Ausschuss berufen werden.

Dem Ausschuss sollen u.a. folgende Aufgaben übertragen werden:

■ Aufgaben aus der Altenhilfe- und Psychiatrieplanung sowie der Suchtprävention;

■ Aufgaben aus dem Bereich der Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Menschen mit Behinderungen;

■ Aufgaben aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge, der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens;

■ Aufgaben aus dem Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit;

■ Festlegung von Grundsätzen für Zuwendungen bei freiwilligen Maßnahmen und Projekten der Sozialarbeit als zusätzliche Leistungen zu den gesetzlichen Pflichten des Landkreises

■ alle Belange, die die Unterstützung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den Bereichen Kultur und Soziales betreffen;

■ alle Angelegenheiten der Kulturpflege des Landkreises und des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen; Unser einzigartiger Kulturraum trägt und entwickelt den Schatz unserer Künste. Er vereint und vernetzt alle kulturellen Einrichtungen des Landkreises von Museen und Bibliotheken bis hin zu Musik und Heimatpflege.

G.Jubelt

Quelle: Linksworte Nr.178